Landesbürgerevidenzgesetz

Gemäß § 5 Abs. 2 Landesbürgerevidenzengesetz hat die VP Wölbling einen Auszug aus der Landesbürgerevidenz per 4. Februar 2019 angefordert. Die Daten werden für Zwecke des Parteiengesetzes sowie Zwecke der Statistik verarbeitet.